Nachfolge

Nachfolge

Wer sich in Ruhe zur Ruhe setzt, hat Ruhe.

Aufhören, von jetzt auf gleich. Oder allmählich. Liegt ganz bei Ihnen. Genau wie die Frage, wem Sie Ihr Unternehmen übertragen. Ob einer oder mehreren Personen. Wie auch immer – wenn es darum geht, sich zurückzuziehen, sollten Sie sich lieber früher über später Gedanken machen. Schließlich ist es oft sinnvoll, das Unternehmen nicht auf einmal, sondern in Raten zu übergeben.

Überhaupt müssen Sie nicht gleich in Rente gehen, wenn Sie die nächste Generation schon einmal einbinden. Das kann auch steuerlich vorteilhaft sein. Beispielsweise bei der Schenkungsteuer. Weitsichtige Planung und fachkundige Beratung zahlen sich hier also allemal aus. Welche Varianten Ihnen das Gesellschaftsrecht bietet, und welche für Sie die richtige ist, erklärt Ihnen Ihr/e Notar/in gerne. Wie schon gesagt: Je früher, desto besser. Dann kann er/sie ein wirklich maßgeschneidertes Konzept für Sie entwickeln.

Die Nachfolge hat viele Aspekte.

Die Struktur muss stimmen. Die Ihres Unternehmens, versteht sich. Immerhin geht es nicht nur darum, den Betrieb zu erhalten. Sondern auch um Ihre Versorgung. Oder die Ihrer Familie. Deshalb müssen Sie rechtzeitig ein paar Entscheidungen treffen. Sowohl unter menschlichen und unternehmerischen Gesichtspunkten als auch unter rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Aspekten. Schließlich bringt das Übertragen auf die nächste Generation oft auch Änderungen für das Unternehmen mit sich. Es kann also gut sein, dass allein schon die bestehende Rechtsform Ihres Unternehmens für Ihre Nachfolger ungeeignet ist. Dann sollten Sie sich eine neue Form zulegen. Manchmal ist es aber auch sinnvoll, sein Unternehmen in mehrere Einheiten zu spalten. Einfach um Streit zu vermeiden. Hier bietet das Umwandlungsrecht viele Möglichkeiten. Auch für Ihre Bedürfnisse. Umstrukturieren schön und gut. Als Nächstes sollten Sie den Gesellschaftsvertrag überprüfen lassen. Damit er, wenn nötig, an die neue Situation angepasst werden kann. So ist dann genau geregelt, wie die Aufgaben verteilt sind. Oder was passiert, wenn jemand ausscheidet oder gar stirbt.

Deshalb sollte auch Ihr letzter Wille auf die Regelungen im Gesellschaftsvertrag abgestimmt sein. Damit es auch wirklich keine Widersprüche gibt. Zumal dann auch geregelt ist, was mit den Familienmitgliedern passiert, die im Unternehmen nicht das Sagen haben sollen. Für den lieben Frieden in der Familie hält das Gesetz notarielle Pflichtteilsverzichte bereit. Und auch ein Ehevertrag kann helfen, die Dinge zu regeln. Ihr/e Notar/in berät Sie bei all diesen Verträgen nicht nur fachkundig. Sondern er/sie ist auch für alle Beteiligten ein unparteiischer Berater.

Wer sagt denn, dass man sich selbst kein Denkmal setzen kann?

Einmal im Leben Mäzen sein. Vielleicht schwebt Ihnen das ja schon lange vor. Denn auch als Unternehmer können Sie einen Teil Ihres Vermögens für ganz besondere Zwecke reservieren. Und so nebenbei noch Ihren Namen „verewigen“: Die Rede ist hier von einer Stiftung, die Sie eigens für einen von Ihnen bestimmten Zweck ins Leben rufen können. Der übertragen Sie dann einen Teil Ihres Vermögens und lassen ihn durch Stiftungsorgane verwalten. Wenn die Stiftung gemeinnützig ist, setzt Vater Staat sogar noch besondere Anreize. So verringern Sie Ihre Steuerlast, indem Sie Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur oder Soziales und Bildung fördern. Sogar dann noch, wenn Sie sich einen Teil der Erträge auszahlen lassen. Rechtlich gesehen, führt die Stiftung ein Eigenleben wie eine Kapitalgesellschaft. Nur dass Sie hier mit Ihrem Willen auf Dauer Einfluss nehmen können. Auch über Ihren Tod hinaus. Dabei können Sie Ihre Stiftung zu Lebzeiten errichten. Oder Sie bestimmen, dass sie erst entstehen soll, wenn Sie nicht mehr sind. Und zwar per Testament. Doch gleich, wie Sie sich entscheiden, Sie brauchen immer die Anerkennung von Vater Staat für eine Stiftung. Ob Sie allerdings Ihr Unternehmen auf eine Stiftung übertragen, sollten Sie sich gut überlegen. Weil es dann mit der Genehmigung schwierig werden kann. Auch sind unternehmerische Entscheidungen innerhalb einer Stiftung eher unflexibel. Sie können Ihre Kinder auch langsam an die Verantwortung heranführen, indem Sie sie als Gesellschafter aufnehmen. Während Sie als Senior für die Übergangszeit die Kontrolle und Ihr Mitspracherecht behalten. Bis Ihre Nachfolger endgültig reif sind. Danach können Sie entweder ganz ausscheiden. Oder kapitalmäßig beteiligt bleiben. Als Absicherung fürs Alter.

Egal ob es um Ihr privates Vermögen oder um Ihr Unternehmen geht: Das Thema Stiftung sollten Sie unbedingt mit Ihrem/r Notar/in besprechen. Er/Sie weiß nicht nur, wie Sie Ihren Stifterwillen eindeutig formulieren. Sondern auch, ob die Stiftung tatsächlich der richtige Weg für Sie ist.

Nachfolger per Verkauf.

Stiften für anderer Leute Zwecke? Nichts für Sie? Dann würden Sie Ihr Unternehmen wahrscheinlich eher verkaufen. Vor allem, wenn ein geeigneter Nachfolger fehlt. Dabei ist es mit dem Verkauf genauso wie mit dem Kauf. Nur dass die Frage, ob Sie lieber Gesellschaftsanteile als das Vermögen der Gesellschaft verkaufen wollen, vor allem von der Steuer abhängen wird. Denn der Fiskus macht da oft große Unterschiede.