Vertrag

Nur ein guter Vertrag hilft, sich zu vertragen.

Sie haben sich mit Ihrem Partner geeinigt. Prima. Jetzt sollten Sie Ihre Vereinbarungen allerdings festhalten. Am besten in einem schriftlichen Vertrag. Dann weiß jede Partei genau, woran sie ist und wie sie sich verhalten soll. Ein weiterer Streit kann so schon mal vermieden werden. Das funktioniert natürlich nur, wenn der Vertrag vollständig ist. Und alle wichtigen Punkte geregelt. Fragt sich nur wie? Keine Bange. Ihr Notar kennt sich mit Verträgen aus. Deshalb wird er unter anderem darauf achten, dass genau geregelt wird, wer sich zu was verpflichtet und wer welche Rechte aus dem Vertrag bekommt. Manchmal sollen beispielsweise jemandem Rechte eingeräumt werden, obwohl er an der Beurkundung gar nicht beteiligt ist. Etwa Kindern, wenn ihre Eltern bestimmte Vereinbarungen treffen. Auch die wasserdichte Formulierung können Sie beruhigt Ihrem Notar überlassen. Immerhin ist das seine tägliche Arbeit. Denn selbst der umfassendste Vertrag nützt nichts, wenn er nicht klar und unmissverständlich formuliert ist. Weil Sie sonst irgendwann darüber streiten, was eigentlich gemeint war.

Der Notar kümmert sich aber auch darum, dass der Vertrag den Interessen beider Seiten gerecht wird. Zumal ein Vertrag nur dann gut ist, wenn er ausgewogen ist. Damit ihn beide Seiten auch einhalten können. Deshalb gestaltet der Notar den Vertrag so, dass keiner eine Leistung erbringt, ohne dass er seine Gegenleistung bekommt. Also etwa ein Grundstück nur gegen Geld den Besitzer wechselt. So viel Vertrags-Sicherheit muss sein.

Und zweitens kommt es anders, als man denkt.

Wie sich Ihr Vertragspartner später mal verhält, weiß kein Mensch. Und ob er sich an Vereinbarungen hält. Deshalb sollten Sie rechtzeitig vorbeugen. Etwa indem Sie vereinbaren, dass Sie Geld nur gegen Sicherheiten überweisen. Doch leider ist auch der beste Vertrag keine Garantie gegen Probleme. Aber immerhin ist dann wenigstens geregelt, welche Ansprüche Sie haben. Wie etwa das Recht auf Nachbesserung, wenn dem Bauträger Fehler unterlaufen sind. Noch komplizierter wird’s, wenn es um Dinge geht, die keiner von Ihnen in der Hand hat. Zum Beispiel, wenn Sie ein Baugrundstück nur hier und jetzt kaufen können. Aber noch nicht wissen, ob Sie eine Baugenehmigung bekommen. Auch dafür können Sie eine Regelung im Vertrag finden. Indem Sie beispielsweise vom Vertrag zurücktreten können, wenn die Baugenehmigung nicht erteilt wird. Im Gegenzug wird der Verkäufer des Grundstücks womöglich einen Preis dafür verlangen, dass er Ihretwegen eine gewisse Unsicherheit in Kauf nimmt. Hier sagt Ihnen Ihr Notar, wie Sie beide Ihre Interessen wahren können.

Das gleiche gilt natürlich auch beim Erbrecht. Wenn Sie zum Beispiel jemanden nur dann bedenken wollen, wenn er Sie im Alter pflegt. Hier wird Ihnen der Notar zu einem Erbvertrag raten. Mit Rücktrittsrecht, versteht sich. Bei einem Gesellschaftsvertrag werden Sie wahrscheinlich festlegen wollen, was passiert, wenn einer der Gesellschafter stirbt. Und womöglich einen Erben hinterlässt, der absolut nichts von dem Geschäft versteht. Bei all diesen Fragen können Sie auf die Erfahrung Ihres Notars vertrauen. Aber auch darauf, dass jeder Vertrag ein Stück Vorsorge für die Zukunft ist.

Auch Vertragsfreiheit hat ihre Grenzen.

Keine Frage: Im Prinzip können Sie in einem Vertrag festlegen, was Sie wollen. Solange Ihr Partner mitspielt. Wozu sonst gibt es die Vertragsfreiheit? Wie weit Ihre Vorstellungen tatsächlich gehen dürfen, sagt Ihnen Ihr Notar. Denn manche Vereinbarungen verstoßen gegen das Gesetz. Zum Beispiel bei Sittenwidrigkeit und Wucher. Schließlich sollen schwache oder unerfahrene Vertragspartner geschützt werden. Deshalb müssen sie auch zuallererst einmal geschäftsfähig sein, um überhaupt Verträge abschließen zu können. Ein Grund, warum Kinder und Jugendliche normalerweise ihre Eltern brauchen, wenn sie einen Vertrag abschließen wollen. Und für besonders wichtige Rechtsgeschäfte sogar die Zustimmung des Gerichts haben müssen. Aus dem selben Grund muss der Notar übrigens, gerade bei Testamenten und Erbverträgen, die Geschäftsfähigkeit älterer Menschen besonders prüfen. Damit das später niemand so ohne weiteres anzweifeln kann. Und als Verbraucher genießen Sie ebenfalls einen besonderen Schutz. Vor allem vor unerlaubten Klauseln in professionellen Standardverträgen. Da darf beispielsweise die Gewährleistung für Neues nicht völlig ausgeschlossen werden. Auch für Verbraucher gilt aber: Einen einmal geschlossenen Vertrag kann man normalerweise nicht widerrufen. Der beste Schutz ist deshalb, wenn Sie Ihren Vertrag vorher prüfen lassen. Etwa von Ihrem Notar. Ganz nach dem Motto: Erst fragen, dann unterschreiben.

Mündlich, schriftlich, notariell?

Der Inhalt steht. Bloß in welcher Form? Immerhin gibt es hier verschiedene Möglichkeiten: Von mündlich über schriftlich. Bis hin zu einem notariellen Vertrag. Neuerdings können Sie sich sogar elektronisch einigen. Mündliche Vereinbarungen haben normalerweise hundertprozentige Gültigkeit. Wie etwa beim Kauf eines Autos. Erst bei wichtigeren Angelegenheiten will es das Gesetz schriftlich. Wenn es dann ganz knifflig wird, schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung vor. Oder die Beglaubigung. Das gilt zum Beispiel für den Kauf einer Immobilie, für Ehe- und Erbverträge genauso wie für die Gründung einer GmbH. Um nur die wichtigsten zu nennen. Da haben Sie nicht nur den Beweis, dass die Erklärungen tatsächlich so abgegeben wurden. Sondern auch die Gewissheit, dass jeder wusste, was er tat. Zum Beispiel, als er seine Erbschaft ausgeschlagen hat. Weil der Notar erklärt hat, was das für Folgen hat. Deshalb haben Urkunden des Notars auch einen besonderen Beweiswert vor Gericht. Oft ersparen sie sogar den Gang vor den Kadi. Ein Grund mehr, warum es sich lohnt, wichtige Verträge beim Notar beurkunden zu lassen. Auch dann, wenn es das Gesetz nicht unbedingt vorschreibt.

Der Notarvertrag: Betreuung von Anfang bis Ende.

Vom Inhalt bis zu den Möglichkeiten: Der Notar sorgt für Klarheit, noch bevor Sie den Vertrag angehen. Und hilft Ihnen, wenn nötig, eine Einigung zu finden. Er berät Sie aber nicht nur ausführlich, sondern er entwirft einen Vertrag ganz nach Ihrer beider Vorstellungen und Bedürfnissen. Was Ihnen das Geschäft tatsächlich bringt, müssen Sie allerdings selbst entscheiden. Etwa ob die verkaufte Immobilie ihren Preis wirklich wert ist. Und ob Sie sich die überhaupt leisten können. Schließlich ist das allein Ihre Sache.

Dann aber kommt der Part des Notars: Er wird auf jeden Fall dafür sorgen, dass Sie rechtlich informiert sind. Außerdem hält er bei jeder Beurkundung seine Hand über beide Vertragspartner. Schon von Gesetzes wegen. Indem er dafür sorgt, dass der Vertrag immer für beide Seiten sicher ist. Damit Sie nicht womöglich Geld bezahlen, aber das Eigentum nicht auf Sie übergeht. Jemanden, der offenbar wenig Erfahrung in diesen Dingen hat, muss der Notar sogar besonders schützen. Deshalb können Sie auch schon vorab einen Vertragsentwurf verlangen. Bei alledem zeichnet der Notar nicht nur für einen guten Vertrag verantwortlich. Sondern er wickelt ihn auch bestens ab. Wenn Sie ein Grundstück kaufen zum Beispiel, indem er den Kaufvertrag ins Grundbuch eintragen lässt. Und die Gründung Ihrer Gesellschaft ins Handelsregister. Das spart Ihnen und den Registern eine Menge Arbeit. Zumal es gar nicht so einfach ist, einen richtigen Antrag zu stellen. Oder nachzuprüfen, ob alle Eintragungen auch richtig sind. All das ist übrigens in den Gebühren für die Beurkundung mit drin. Das kostet Sie also keinen Cent extra.