Steuern

Steuern sparen. Um jeden Preis?

Erben oder beschenkt werden: Das bleibt nicht ohne Folgen. Schon gar nicht ohne steuerliche. Verständlich, wenn Sie das besonders schmerzt. Zumal das Gesetz große Unterschiede zwischen den verschiedenen Verwandtschaftsgraden macht. Zwischen Erbschaft und Schenkung besteht manchmal ebenfalls ein Unterschied. Kein Grund, den Kopf zu verlieren. Am Anfang aller Überlegungen müssen Sie sich folgendes fragen: Erstens, sind Sie schon bereit und können Sie es sich leisten, sich von Teilen Ihres Vermögens zu trennen? Und zweitens: Ist derjenige den Sie sich als Erben oder Beschenkten vorstellen, schon reif für die Verantwortung, die eine Übernahme Ihres Vermögens bedeutet? Erst wenn Sie diese beiden Fragen mit "Ja" beantwortet haben, sollten Sie an die Steuern denken.

Gut, dass Ihr/e Notar/in auch mit dem Thema Steuern vertraut ist. Deshalb informiert er/sie Sie, wenn Erbschaft- oder Schenkungsteuer auf Sie zukommen könnten. Ihr/e Notar/in kann Ihnen da einige steuerliche Tipps mit auf den Weg geben. Die müssen Sie nicht annehmen. Doch nützlich sind sie schon. Wenn Ihr "Fall" allerdings so komplex ist, dass sich der Gang zum Steuerberater empfiehlt, wird er/sie Ihnen das natürlich ebenfalls sagen.

Freut sich der Fiskus über Ihr Vermächtnis am meisten?

Vater Staat profitiert von Ihrem Nachlass? Das muss nicht unbedingt sein. Denn das Gesetz besteuert manches überhaupt nicht.

Etwa die Schenkung des Familienheims an den Ehepartner zu Lebzeiten. Oder Hausrat in bestimmten Grenzen. Der Ausgleich des ehelichen Zugewinns zwischen Ehepartnern ist ebenfalls völlig steuerfrei. Bei den übrigen Dingen gibt es ganz schöne Unterschiede. Eine Immobilie, Bargeld oder Wertpapiere. Nicht alles wird gleich besteuert. Denn während letztere mit 100% ihres Marktwerts zu versteuern sind, wird bei Grundstücken in der Regel anders gerechnet.

So kann es unter steuerlichen Gesichtspunkten sinnvoll sein, einen Geldbetrag mit der Auflage zu schenken, dass dafür eine bestimmte Immobilie gekauft wird. Das Gesetz hilft aber auch bei unternehmerischem Vermögen: Denn das wird lediglich mit einem Bewertungsabschlag angesetzt. Dazu gibt es einiges an Freibeträgen. Allerdings müssen Sie immer die Regeln genau einhalten. Sonst gibt es am Ende böse Überraschungen, nicht nur bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern womöglich auch noch bei der Einkommensteuer. Gerade um die Erbschaftsteuer wird viel diskutiert. Und schnell kann sich das Steuerrecht ändern. Fragen Sie Ihre/n Notar/in.

Die Steuer: Klassen nach Kind und Kegel.

Je mehr man bekommt, desto höher ist die Steuer. Je näher man verwandt ist, desto geringer sind die Steuersätze. Desto höher aber auch die Freibeträge. So will es das Gesetz über die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Am günstigsten kommt Ihr Ehepartner weg. Ebenso wie Ihre Kinder, Stiefkinder und wiederum deren Kinder. Ihre Eltern und Großeltern sind ebenfalls in der niedrigsten Steuerklasse, der Klasse I, wenn sie Sie nach Ihrem Tod beerben. Wenn Sie Ihren Eltern allerdings eine Schenkung zukommen lassen, werden sie gleich ungünstiger eingestuft. In diese Steuerklasse II fallen auch Ihre Geschwister sowie deren Nachkommen ersten Grades, also Nichten und Neffen. Aber auch Ihre Stiefeltern, die Schwiegereltern oder etwa Ihr geschiedener Ehegatte müssen beim Finanzamt mehr berappen. Alle übrigen trifft es noch härter: Die werden am höchsten eingestuft. Mit Steuerklasse III. Das gilt auch für Ihre/n Lebensgefährten/in, wenn Sie nicht verheiratet sind. Gut, dass man auch hier steuern kann: Zum Beispiel, indem Sie schon die übernächste Generation mit einplanen. Oder indem Sie ein Erbe ausschlagen und gleich auf die nächste Generation überleiten. Was genau hier alles möglich ist, weiß übrigens Ihr/e Notar/in. Er/Sie macht Sie auch gerne mit den Einzelheiten der Steuerberechnung vertraut.